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Münzen

Kosten und Kostenübernahme

Meine Beratungskosten richten sich nach aufgewendeter Beratungszeit. Grundsätzlich können wir gemeinsam von Termin zu Termin schauen, wie viele Beratungen du dir wünschst und aus meiner Sicht sinnvoll sind. 

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Meine Beratungsleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt.

Sie beteiligen sich nach §20 SGB V und  §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten.

In der Regel werden 5 Beratungen (1 x 60 Minuten und 4 x 30 Minuten) mit 80 % bezuschusst.

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Mit einem Rezept (oder der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung) vom (Fach-)Arzt und meinem Kostenvoranschlag, kannst du die Krankenkassenbezuschussung beantragen. 

Eine Erklärung zur Krankenkassenbezuschussung findest du hier [nachtragen].

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Erklärung zur Vorgehensweise bei privater Versicherung

Bei privater Versicherung ist entscheidend, ob der Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details können den Leistungsbeschreibungen des Tarifs entnommen werden.

Ein privat Versicherter sollte im Vorfeld der Beratung (unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bei Ernährungstherapie!) Kontakt zu seiner Krankenversicherung aufnehmen, um die Bezuschussung zu klären.

Beratungsablauf

Kostenloses Informationsgespräch

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Erstgespräch

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Folgeberatungen

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Nachbetreuung

Es besteht die Möglichkeit der Nachbetreuung, um die Fortschritte in Deinem Prozess nachhaltig zu unterstützen

(z.B. eine Beratungseinheit alle 2-3 Monate) 

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Ernährungstherapie & -beratung über den Tellerrand hinaus.
- mit Krankenkassenbezuschussung

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